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Hallo Radsportfreunde,
die Saison hat wieder begonnen.
"Jetzt geht`s los" Die Tour de Flatz und die Sonntour!
Ein Grund mehr, über den rechtlichen Stand von gemeinsamen Radausfahrten zu informieren.
Dieses ist für uns besonders wichtig, da bei unseren gemeinsamen Touren,
(Tour de Flatz, Time-Trial und Sonn-Tour sowie Lange Flucht)
- Vereinsmitglieder aus unterschiedlichen Vereinen und
- nicht organisierte Radsportfreunde
zusammen "radeln".
Bewußt vermeide ich den Begriff "Radtraining",
weil ein
regelmäßiges- und organisiertes Training
mit dem Rennrad in ganz bestimmtem
Rahmen gestaltet werden muß:
- Gestellung eines Vorraus- und Sicherungsfahrzeug nach hinten.
- Sicherung der seitlichen Einmündungen
- Fahren in geschlossener Gruppe
- "Höchstgeschwindigkeiten" dürfen nicht erzielt werden
- es darf nicht überholt werden
- vorhandene Radwege müssen benutzt werden, wenn der Zustand
der Radwege den Bestimmungen der "Novellierung der Radwegnutzung"
entspricht
- Helmpflicht
- Anmeldung über den Verein; Genehmigung
- ... u.v.m.
Überzeugt Euch bitte selber.
Was passiert wenn ...?
LSV – SH Definition (Stand 20.03.2003)
"Versicherungschutz beim Radtraining im öffentlichen Verkehrsraum"
Eine Entscheidung für das Versicherungswesen im Radsporttaining gilt
dem Grunde nach
folgendem OLG-Urteil:
* OLG Zweibrücken 1. Zivilsenat; Datum: 14. Juli 1993; Az: 1 U 153/92
(Haftungsausschluß für Unfall beim Radtraining)
in: VersR 1994, 1366 ; NZV 1994, 480-481 (LT); RuS 1995, 13 ; VRS 88, 100-103
(1995) ; SPuRt 1995, 61-63 ; Schaden-Praxis 1995, 74-75 ; VersR 1995, 145-147,
Pardey, Frank (Anmerkung); VersR 1995, 145-147, Pardey, Frank
(Entscheidungsbesprechung); SPuRt 1995, 64-66, Pardey, Frank (Anmerkung) *
Rücksprachen beim Deutschen Sportbund (DSB), dem Bund Deutscher
Radfahrer (BDR) und dem Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV-SH)
und dem LSB-Niedersachsen
ergaben folgende, übereinstimmende Aussagen:
- Vereinsmitglieder sind bei der Ausübung des Vereinstrainings gegenüber
Dritten (Außenstehenden) versichert, wenn der Verein die entsprechende
Versicherung bezahlt und das entsprechende Training bei den LSV`s, (über
den Verband – z.B. SHTU) angemeldet ist.
D.h.: Trainergestellung; Trainingsraum und –gebiet,
Riegenbuch/Trainingsliste und Trainingsinhalte müssen dem
Sportverband / -bund bekannt sein.
- Kein Versicherungschutz zwischen (gegenüber) zwei oder mehr Mitgliedern
eines Vereins.
- Kein Versicherungschutz bei Training "ohne" eingesetzten Trainer
/ Übungsleiter
- Kein Versicherungschutz bei Risikosportarten.
- Der Versicherungschutz trennt sich auf in die Gebiete:
Haftpflicht-, Krankenversicherung und Folgeschäden.
- In allen o.a. Fällen (Gebieten) gilt das Prinzip der
"Subsidiarität" (*1)
- Es gibt keinen Versicherungschutz durch den LSV-SH (und anderen
Verbänden) wenn das Trainingsziel die Erreichung von
Höchstgeschwindigkeiten und dergleichen ist.
(egal in welcher Sportart; auch Laufen, Ski-, Ruder-, Segel- usw.,
wenn Höchtgeschwindigkeiten erzielt werden sollen...)
- Die Durchführung von "Radtraining" ist gem. BDR und LSV-SH
folgendermaßen definiert:
- Training im öffentlichen Verkehrsraum nur durch Anmeldung (und Genehmigung)
bei den
Verkehrssicherungsbehörden, Einsatz eines Vorrausfahrzeugs mit Warn- und
Hindernisbeleuchtung sowie ein Schlußfahrzeug, das den rückwärtigen Verkehr
warnt.
– Seitenabsicherung von Ausfahrten und Einmündungen durch geeignetes
Personal
bzw. Maßnahmen.
- Es muß in Zweierreihe in geschlossenen Gruppen zwischen Sicherungsfahrzeugen
gefahren werden
- Gruppe bis 15 Fahrern dann Abstand von ca. 20m; nächste Gruppe usw.
- Höchstgeschwindigkeiten dürfen nicht erzielt werden; keine
"Ortsschildsprints" o.ä.
- Vorhandene Radwege müssen benutzt werden, wenn sie den
Verkehrsvorschriften
entsprechen.
Bei Trainingsunfällen mit Verletzten und/oder Verletzungen im öffentlichen
Verkehrsraum müssen Polizeiberichte dem entsprechenden
Sportunfallbericht angefügt werden.
!! Polizeipflicht !!
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Gefunden im Internet:
Der RSV Jena möchte die kalte Jahreszeit wieder nutzen, um Talente auf
die Radsaison vorzubereiten. Dabei geht es nicht nur um Radtraining.......
...... die wichtigsten Informationen im Überblick:
Für Vereinsmitglieder besteht bei Unfällen Unfallversicherungsschutz über den
Landessportbund.
Haftpflicht Versicherungsschutz besteht nur gegenüber Dritten,
die
durch das Einwirken eines Vereismitgliedes geschädigt werden sollten.
(Es gibt keinen Haftpflicht Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder
untereinander.)
Dieser o.a. Versicherungsschutz besteht ebenfalls beim Probetraining.
Für das Radtraining sollte ein funktionsfähiges Fahrrad, egal welcher Art,
zur Verfügung stehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Fahrräder zu
Trainingszwecken vom Verein auszuleihen. Beim Radtraining besteht Helmpflicht.
Es werden beim Training keine Rennen veranstaltet und keine
Höchstgeschwindigkeiten erzielt.
Das Training wird ausschließlich von Trainern mit Trainerlizenz geleitet.
Der RSV Jena arbeitet mit dem Jenaer Triathlonverein zusammen. Einige
Trainingszeiten werden zusammen durchgeführt.
Für alle Mitglieder besteht die Möglichkeit, an Radrennen teilzunehmen, die
von einem Sportverband genehmigt wurden.
Vom Verein werden Trainingslager organisiert, an denen interessierte ...... usw.
RSV Paderborn:
.......Alle aktiven Mitglieder können sich gegen gegen Unfall- und
Haftpflichtschäden (eingetreten bei der Ausübung des Sports sowie beim
Training) bei der Sporthilfe e.V. zusätzlich versichern.
......zusätzlich besteht dann noch ein Versicherungsschutz für Unfall-
und Haftpflichtschäden, wenn diese bei der privaten Benutzung des Fahrrades
eingetreten sind
(Private Tretrad-Versicherung).... usw.
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